Anwalt für Unterhaltsrecht in Wien – meine Kanzlei ist an Ihrer Seite!
Kindes- und Ehegattenunterhalt.
Eine Scheidung ist mehr als nur ein emotionales Ereignis – es beinhaltet auch eine finanzielle Veränderung, speziell dann, wenn Kinder mit im Spiel sind. Um Sie bei dieser Herausforderung optimal unterstützen zu können, empfehle ich Ihnen, mich, Rechtsanwalt Mag. Walter Pirker in Wien, als erfahrenen und verlässlichen Anwalt im Unterhaltsrecht hinzuzuziehen.
Das Wichtigste zum Thema Unterhalt
Was ist Unterhalt und wer ist unterhaltsberechtigt?
Das Gesetz definiert verschiedene Arten von Unterhalt:
- Unterhalt für Kinder
- Unterhalt für den (ehemaligen) Ehegatten
- Unterhalt für die eigenen Eltern
Personen, die nicht in der Lage sind, ihren Lebensunterhalt selbst zu bestreiten, haben direkt aus dem Familienrecht Recht eine Anspruch auf Unterhalt. Kinder sind unterhaltsberechtigt, solange sie nicht selbsterhaltungsfähig sind und zum Beispiel wegen eines Schulbesuchs oder eines Studiums noch kein eigenes Einkommen erzielen können.
In Österreich haben Ehegatten unter bestimmten Bedingungen Anspruch auf Unterhalt voneinander, insbesondere während des Bestehens der Ehe und auch nach der Scheidung. Dieser Anspruch besteht primär als Geldunterhalt, kann aber im Einzelfall in der Nutzung gemeinsamer Vermögenswerte und auf anderen Formen der Unterstützung beruhen. Die genauen Bedingungen und Höhen des Unterhalts hängen von verschiedenen Faktoren ab, wobei aber der Leistungsfähigkeit des Verpflichteten Ehegatten sprich seinem Einkommen die größte Bedeutung zukommt.
Wie wird der Unterhalt berechnet?
Die Prozentmethode im österreichischen Unterhaltsrecht ist eine Methode zur Berechnung des Unterhalts, die darauf abzielt, einen angemessenen Betrag festzulegen, der den Bedürfnissen des Unterhaltsberechtigten und den finanziellen Möglichkeiten des Unterhaltspflichtigen entspricht. Bei dieser Methode wird das Einkommen des Unterhaltspflichtigen in Prozent seines Gesamteinkommens bestimmt, das er für den Unterhalt aufwenden muss.
Haben Geschiedene Anspruch auf Unterhalt?
Ja, in Österreich haben Geschiedene grundsätzlich einen Anspruch auf Unterhalt. Nach einer Scheidung kann ein Ehepartner dann unterhaltsberechtigt sein, wenn er oder sie nicht in der Lage ist, den eigenen Lebensunterhalt aus eigenem Einkommen oder Vermögen zu bestreiten. Die Unterhaltsverpflichtung hängt von verschiedenen Faktoren ab. Entscheidend sind die finanzielle Situation beider Ehepartner und ihre jeweiligen Bedürfnisse.
Sind Nicht-Verheiratete unterhaltsberechtigt?
In Österreich haben Nicht-Verheiratete grundsätzlich keinen automatischen Unterhaltsanspruch wie verheiratete Personen. Allerdings sind Umstände denkbar, die auch bei unverheirateten Partnern zu Unterhaltsansprüchen führen können. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn sie in einer eingetragenen Partnerschaft leben, die ähnliche rechtliche Pflichten und Rechte wie eine Ehe hat.
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