Anwalt bei Scheidung in Wien – erfahren und kompetent
Ihr Rechtsanwalt bietet eine umfassende Beratung und Vertretung bei Scheidungsangelegenheiten an.
In der anwaltlichen Scheidungsberatung geht es um die Regelung des Sorgerechts für gemeinsame Kinder, die Aufteilung von Vermögen und Schulden, Unterhaltszahlungen und die finanzielle Absicherung beider Ehepartner nach der Scheidung. Im Hinblick auf eine einvernehmliche Scheidung ist entscheidend, klare Vereinbarungen zu treffen, die die Bedürfnisse aller Beteiligten berücksichtigen um langfristige Konflikte zu vermeiden. Eine rechtzeitige Beratung kann dabei helfen, die rechtlichen Rahmenbedingungen zu verstehen und eine faire Lösung zu finden, die den individuellen Bedürfnissen und Umständen gerecht wird.
Wenden Sie sich, sobald Sie sich für eine Scheidung entschieden haben, an meine Kanzlei in Wien für eine umfassende juristische Beratung sowie die Vertretung vor Gericht, falls nötig. Es ist notwendig, dass bei dem Gericht, das die Scheidung behandelt, ein Anwalt als Vertreter anwesend ist.
Scheidung und Unterhalt
Bei einer Scheidung ist das Thema Unterhalt von großer Bedeutung.
Im nachstehenden Abschnitt werde ich einige häufig von meinen Klienten gestellten Fragen beantworten:
Was macht ein Anwalt bei einer Scheidung?
Der Anwalt sorgt dafür, dass alles nach den Wünschen seines Mandanten verläuft und steht für ihn als vertrauenswürdiger Ratgeber bei allen Anliegen zur Seite.
Ab wann sollte der Anwalt eingeschaltet werden?
Ich begleite Sie während des gesamten Scheidungsprozesses und biete Ihnen eine bedarfsgerechte Beratung zu allen Anliegen.
Welche Papiere sind nötig?
Sie müssen folgende Dokumente für das Familiengericht bereithalten: Heiratsurkunde, Meldezettel, allfällige Ehepakte, alte Scheidungsbeschlüsse, Geburtsurkunden der Kinder, Reisepass wenn Sie die österreichische Staatsbürgerschaft nicht haben und eventuell eine Scheidungsfolgevereinbarung (falls vorhanden).
Wer zahlt den Anwalt bei einer Scheidung?
Im Falle einer einvernehmlichen Scheidung muss jede Partei die Kosten für den eigenen Scheidungsanwalt tragen und die Hälfte der Gerichtsgebühren bezahlen.
Bei streitigen Scheidungen wird die Scheidung im Rahmen eines regulären Zivilverfahrens durchgeführt. Das streitige Scheidungsverfahren endet mit dem Scheidungsurteil. Für die Prozesskosten gilt das Erfolgsprinzip nach § 43 ZPO. Die obsiegende Partei hat Anspruch auf Erstattung ihrer Kosten. Das bedeutet, dass die unterliegende Partei die Kosten des Verfahrens tragen muss, einschließlich der Anwaltskosten der obsiegenden Partei.
Durch eine streitige Scheidung aber nur die Scheidung der Ehe erreicht. Die aus der Scheidung resultierenden Folgen ( Aufteilungsansprüche, Unterhaltsansprüche und die Regelung der Obsorge) müssen in gesonderten gerichtlichen Verfahren geltend gemacht werden.
Wichtig: Ansprüche auf Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse können nur innerhalb eines Jahres nach rechtskräftiger Scheidung geltend gemacht werden.
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