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Anwalt für Strafrecht in Wien  Meine Kanzlei ist für Sie da!

Wenden Sie sich an meine Kanzlei, wenn Sie eine Vorladung von der Polizei erhalten haben, wenn gegen Sie ein Haftbefehl ausgestellt wurde oder falls Ihr Fahrzeug oder Ihr privates oder geschäftliches Eigentum durchsucht wurde.

Wenn Sie verdächtigt werden, eine der folgenden Straftaten begangen zu haben, sollten Sie mich umgehend kontaktieren um sich Rat bei einem Anwalt für Strafrecht einholen:

  • Mord
  • Körperverletzung mit Todesfolge
  • fahrlässige Körperverletzung
  • Sexualdelikt
  • Drogendelikt
  • Wirtschaftsdelikt
  • Diebstahl
  • Verleumdung
  • üble Nachrede
  • Nötigung
  • Urkundenfälschung
  • Bestechung
  • Betrug
  • Raub
  • gefährliche Drohung
  • Sachbeschädigung

Ich habe eine große Zahl an Gerichtsprozessen erfolgreich geführt.

Welche Aufgaben übernehme ich als Anwalt für Strafrecht?

Wenn man der Beschuldigte einer Straftat ist, ist es ratsam, so schnell wie möglich einen juristischen Beistand hinzuzuziehen, der einem in jeder Phase des Strafverfahrens beratend zur Seite steht. Man hat immer das Recht, während des gesamten Verfahrens zu schweigen, bis ein Anwalt beauftragt wurde. Um sicherzustellen, dass Ihre Rechte gewahrt bleiben, sollten Sie unbedingt einen Anwalt hinzuziehen.

Ich bin aus Überzeugung und mit Herzblut Strafverteidiger und daher schreite ich auch regelmäßig im Rahmen des anwaltlichen Journaldienstes der Rechtsanwaltskammer Wien ein. Dabei wird dem Festgenommenen ein Anwalt zur Seite gestellt, wenn dieser noch  keinen eigenen Anwalt beauftragt hat, er allerdings einen Strafverteidiger benötigt. Meine Aufgabe ist es, Sie in verschiedenen Verfahrensabschnitten zu betreuen, Sie in der Hauptverhandlung vor dem Strafgericht zu verteidigen, die Akten zu sichten und somit eine effektive Verteidigungsstrategie aufzubauen, um einen Freispruch zu erreichen bzw.  ein möglichst mildes Urteil zu erhalten, auch wenn Ihre Schuld bereits erwiesen wurde.

Weitere wichtige Fragen und Antworten zum Strafrecht:

Wer übernimmt die Anwalts- und Verfahrenskosten im Strafrecht?


Jede Person, die einen Rechtsbeistand in Anspruch nimmt, muss die anfallenden Kosten für das Strafverfahren selbst tragen. Wenn Sie freigesprochen werden oder wenn das Ermittlungsverfahren eingestellt wird, wird künftig (Gesetzesvorschlag 2024) nachstehender Verteidigerkostenersatz gewährt werden:

Der aktuelle Gesetzesvorschlag im Überblick

  • Bei Einstellung im Ermittlungsverfahren wird erstmalig ein Kostenersatz mit einer Höchstgrenze von 6.000 Euro etabliert.
  • Bei Freispruch im Hauptverfahren ist der Kostenersatz gestaffelt je nach zuständigem Spruchkörper:
    • Bezirksgericht bis zu 5.000 € (bisher max. 1.000 €)
    • Einzelrichterin oder Einzelrichter am LG bis zu 13.000 € (bisher max. 3.000 €)
    • Schöffen-/Geschworenengericht bis zu 30.000 € (bisher max. 5.000/10.000 €)

Wer trägt die Beweislast im Strafverfahren?

In Österreich gilt das Prinzip "in dubio pro reo", das bedeutet, dass im Zweifel für den Angeklagten entschieden wird. Dies bedeutet, dass die Staatsanwaltschaft die Beweislast trägt, um die Schuld des Angeklagten überzeugend nachzuweisen. Der Angeklagte muss seine Unschuld nicht beweisen, es liegt vielmehr an der Anklagebehörde, die Schuld jenseits eines vernünftigen Zweifels zu belegen.

Wann wird ein Ermittlungsverfahren eingeleitet?

In Österreich wird ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren eingeleitet, wenn der Verdacht auf eine strafbare Handlung besteht. Dies kann aufgrund einer Anzeige durch eine Person, einer polizeilichen Feststellung oder anderer Hinweise geschehen. Die Staatsanwaltschaft entscheidet dann auf Basis der vorliegenden Informationen, ob genügend Anhaltspunkte für eine Straftat vorliegen und ob ein förmliches Ermittlungsverfahren eingeleitet werden soll.

Muss einer Vorladung Folge geleistet werden?

Wenn Sie von der Polizei zur Befragung aufgefordert werden, sind Sie nicht zwingend verpflichtet zu erscheinen. Allerdings müssen Sie bei einer Vorladung durch einen Richter oder Staatsanwalt erscheinen.

Rufen Sie mich an oder schreiben Sie mir eine E-Mail, wenn Sie einen Strafverteidiger brauchen.

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Rechtsanwalt Mag. Walter Pirker | Wien Wien
5 Exzellent
Ermittelt aus einer Internet Media Kundenbewertung
Weitere Bewertungen auf:
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vor 6 Monaten
Sehr gut vielen Dank!!!
vor über einem Jahr
Mag.Walter Pirker hat mich in einer rechtlich komplexen Angelegenheit sehr gut und kompetent vertreten. Vom Erstgespräch bis hin zum Verfahrensende wurde ich stets professionell betreut und mußte mich um nichts kümmern. Das Verfahren wurde nun gewonnen. Ende gut ,alles gut. Vielen Dank an Herrn Mag. Walter Pirker und seinem Team. Als rechtliche Vertretung bleibt Mag. Walter Pirker meine erste Adresse und möchte Ihn und sein Team auf diese Weise gerne weiter empfehlen ! Andreas P. Wien
vor über einem Jahr
Mag. Walter Pirker ist ein wirklich guter Rechtsanwalt. Er hat mich umfassend und gut beraten. Er ist redegewandt und dabei menschlich und freundlich. Er hat sich immer Zeit für meine Anliegen und mich genommen.
vor über einem Jahr
Mit Herrn Mag. Pirker habe ich einen kompetenten Rechtsanwalt gefunden der folgend alle meine Angelegenheiten und Verhandlungen bestens positiv und sehr preisgünstig erledigt hat. Herr Mag. Pirker ist ein ehrlicher ausgezeichneter Anwalt den ich aus eigener Erfahrung wärmstens weiter empfehlen kann.
vor über einem Jahr
Herr Mag. Pirker und sein kompetentes Team nehmen sich viel Zeit für die Anliegen. Es wird mit einer hohen Sorgfalt gearbeitet und dementsprechend sind die Ergebnisse. Durch das Engagement und fundierte Wissen ist man als Klient bestens aufgehoben. Bei Rechtsangelegenheit kann ich Mag. Pirker und sein Team nur weiterempfehlen.
vor über einem Jahr
Mag Pirker begleitet meine kleineren und größeren Rechtsgeschäfts jetzt seit gut 10 Jahren und ich bin hoch zufrieden. Ich kann mich voll auf ihn verlassen, es ist alles zeitgerecht erledigt und er ist gut erreichbar ( sogar bis spät abends). Vor allem auch für Ärzte sehr zu empfehlen! Hier ist er am neuesten rechtlichen Stand und hat viel Expertise. Danke hiermit nochmals für die konstruktive Lösung für die Anmietung einer Wohnung für Ordinantionszwecke für umsatzsteuerbefreite Ärzte.
vor über einem Jahr
Herr Mag. Pirker nimmt sich immer Zeit für Fragen. Er bemüht sich sehr mit Beispielen die Juristen-Sprache verständlich zu machen und auf das Wesentliche hinzuweisen. Man fühlt sich gut aufgehoben und kompetent beraten. Die Kanzlei liegt direkt am Graben und ist sehr hell und freundlich. Sehr empfehlenswert!
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