Strafrecht

„Ich sage nichts mehr ohne meinen Anwalt“

Diesen Satz hört man oft in Filmen. In den österrreichischen Polizeiinspektionen hört man diesen Satz hingegen zu selten. Gerade im Strafverfahren gilt es aber die Rechte von Verdächtigten und Beschuldigten von der ersten Sekunde an zu wahren. Wer Akteneinsicht genommen hat, wer es vermieden hat sich selbst zu belasten und wer die richtigen Beweisanträge gestellt hat, dessen Verfahren wird häufig von der Staatsanwaltschaft gleich eingestellt.

„Ein eingestelltes Strafverfahren ist das beste Strafverfahren“ pflege ich meinen Mandanten zu sagen.

Wenn es dennoch zu einer Hauptverhandlung kommt, verteidige ich die Rechte der Angeklagten in allen Stadien des Strafverfahrens.

Auch nach einer allfälligen Verurteilung halte ich die anwaltliche Nachbetreuung für äußerst sinnvoll.

Meine Spezialgebiete sind: Jugendstrafrecht, Sexualdelikte, Körperverletzung und Diebstahl

Es kann notwendig sein, gegen das Urteil Nichtigkeitsbeschwerden und Berufung zu erheben: oder wenn neue Beweise hervorkommen sind, die Wiederaufnahme des Verfahrens zu beantragen.

Im Falle eines Freispruchs kann Haftentschädigung begehrt werden, wenn die Untersuchungshaft verhängt worden ist.