Arzthaftungsrecht

Im Zusammenhang mit der medizinschen Heilbehandlung stellen sich zahlreiche Haftungsfragen.

Ich vertrete sowohl Ärzte als auch Patienten

Der Arzt ist verpflichtet, die Heilbehandlung „lege artis“ (nach den Regeln der ärztlichen Kunst) durchzuführen. Er haftet für jegliche Behandlungsfehler, für fehlerhafte Diagnosen, unrichtige bzw. mangelhafte Befunde und bei Verletzung der Aufklärungspflicht. Ohne rechtzeitige und umfassende Aufklärung über eine Alternative Therapie oder liegt keine Einwilligung des Patienten vor, haftet der Arzt für alle nachteiligen Folgen eines operativen Eingriffs.

Der Patient kann Schadenersatz und Schmerzengeld vom Arzt und auch vom Krankenhaus verlangen wenn der Eingriff in einem Krankenhaus vorgenommen wurde.