Die Erbrechtsreform 2017 hat mit 01.01.2017 zahlreiche Änderungen mit sich gebracht.
Diese betreffen das:
- Testament (neue Formvorschriften)
- das Pflichtteilsrecht
- das gesetzliche Erbrecht
- die Enterbung
- das Verlassenschaftsverfahren
Ich berate Sie gerne.