Erbrecht

Die Erbrechtsreform 2017 hat mit 01.01.2017 zahlreiche Änderungen mit sich gebracht.

Diese betreffen das:

  • Testament (neue Formvorschriften)
  • das Pflichtteilsrecht
  • das gesetzliche Erbrecht
  • die Enterbung
  • das Verlassenschaftsverfahren

Ich berate Sie gerne.