Ehe und Familienrecht

„Wie setze ich meine Unterhaltsansprüche und die meiner Kinder durch?“, „Was kann ich tun, wenn meine Frau das Besuchsrecht bei meinen Kindern hintertreibt?“, „Wie kann ich verhindern, bei der Vermögensaufteilung über den Tisch gezogen zu werden?“

Ist die Ehe einmal unheilbar zerrüttet führt kein Weg an einer Scheidung vorbei.

Die einvernehmliche Scheidung ist unbedingt anzustreben. Im Rahmen einer einvernehmlichen Scheidung lassen sich Obsorge- und Kontaktrecht, Ehegattenunterhalt, Kinderunterhalt und die Vermögensaufteilung kostengünstig regeln.

Bei Scheidungsklage bedarf es einer gewissen Vorbereitung, denn die Scheidungsgründe z.B. Eheverfehlung, sind zu beweisen.

Auch bei der Auflösung von Lebensgemeinschaften stellen sich oftmals dieselben Fragen, sodass die Rechtsberatung dringend empfohlen ist.

Ob Mann oder Frau – Sie dürfen in solchen Fällen nicht auf der Strecke bleiben! Emotional aufgeladene, familiäre Situationen verleiten leicht zu unüberlegten Handlungen, die man später bereut. Da hilft oft nur ein sachlicher, zielorientierter Blick „von außen“.

Rechtsvertretung im Aufteilungsverfahren nach der Scheidung
Scheidungsrecht
Unterhaltsrecht (Ehegatten- und Kindesunterhalt)
Einsatz und Schutz für Opfer häuslicher Gewalt